Mitech AG
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachgenannt AGB, regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen als End- oder Wiederverkaufskunde und der Firma Mitech AG. Sie beinhalten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen und bilden einen integrierten Bestandteil des Kaufvertrages. Der Kunde anerkennt mit Erteilung eines Auftrags diese AGB. Anderslautende Bedingungen bei Bestellung gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt worden sind.

2. Preise / Zahlungskonditionen
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Sämtliche von der Mitech AG publizierten Preise können jederzeit geändert bzw. angepasst werden. Verbindlich sind die bei der Auftragserfassung gültigen Preise. Die Preise auf Offerten sind während 30 Kalendertagen verbindlich und verstehen sich immer für den gesamten Bezug einer Anfrage. Telefonische Auskünfte haben nur Gültigkeit sofern sie schriftlich bestätigt sind. Angegebene Preise verstehen sich als Netto-Preise ab Werk in Schweizer Franken CHF, exkl. MwSt. und ohne jeden Rabatt. Die MwSt. wird jeweils auf der Rechnung ausgewiesen. Währungsumrechnungsgebühren und Kreditkartengebühren werden dem Käufer nicht zurückerstattet. Bei Aufträgen unter einem Netto-Warenwert von CHF 50.- wird aus Kostengründen ein Zuschlag von CHF 20.- berechnet. Irrtümer, Druckfehler, Preisänderungen oder technische Änderungen des Produktsortiments sind jederzeit vorbehalten. Für Farbnuancen und Darstellungen der Produkte in unserem Katalog und auf unserer Webseite übernehmen wir keine Garantie.

3. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk Oberwil. Versand- und Verpackungskosten werden in den Rechnungen ausgewiesen. Lieferungen per Paketdienst ab einem Netto-Warenwert von CHF 500.- erfolgen portofrei inkl. kostenloser Verpackung. Für Palettenlieferungen per Spediteur werden pauschal CHF 75.- verrechnet. Expressgebühren werden dem Empfänger vollständig in Rechnung gestellt.

4. Lieferfristen
Die Auftragsbearbeitung und Lieferfrist unserer Artikel beträgt (sofern lagerhaltig) 3-5 Arbeitstage ab Bestellungseingang. Über Artikel, die nicht ab Lager lieferbar sind oder durch ihre Menge und Umfang den normalen Lieferrahmen überschreiten, werden Sie schriftlich informiert. Alle angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Firma Mitech AG behält sich das Recht auf Teillieferungen nach Absprache mit dem Kunden. Die Mitech AG übernimmt keine Haftung für allfällige durch Lieferverzögerung entstandene Schäden oder Spesen.

5. Versand / Transportrisiko / Versicherung
Die Lieferung erfolgt auf Risiko und Gefahr des Empfängers. Die Firma Mitech AG schliesst eine Transportversicherung nur auf schriftliches Verlangen des Bestellers ab. Die gelieferte Ware muss sofort auf Transportschäden geprüft werden. Ist ein solcher festgestellt, muss vom Transporteur (Post, Bahn oder Spediteur) ein Schadenprotokoll verlangt werden. Nur mit diesem Protokoll ist es möglich, den Schaden geltend zu machen.

6. Zahlung
Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Spezialangeboten und Maschinen beträgt das Zahlungsziel 30 Tage netto. Unberechtigte Abzüge und Skonti werden nachbelastet mit Bearbeitungsgebühr.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtforderung Eigentum der Firma Mitech AG.

8. Reklamationen / Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung in schriftlicher Form zu melden. Fehlerhafte Artikel werden ausgetauscht oder instandgesetzt. Fremdreparaturen zu unseren Lasten dürfen nur mit unserem Einverständnis ausgeführt werden.

9. Rücksendungen
Rücksendungen von Waren werden ausschliesslich nach vorheriger, schriftlicher Absprache akzeptiert. Eine Kopie der Original-Rechnung muss der Rücksendung beiliegen. Rücksendungen mit einem Warenwert unter CHF 20 sowie Waren mit einem Rechnungsdatum älter als 6 Monate können nicht gutgeschrieben werden. Als Wiedereinlagerungs-Kosten werden in jedem Fall 10% des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht. Für beschädigte oder fehlende Originalverpackungen werden in jedem Fall 10% des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht, da die Ware als gebraucht gilt. Sonderanfertigungen bzw. Waren die nicht oder nicht mehr im aktuellen Verkaufssortiment sind, können nicht zurückgenommen werden. Die Mitech AG verpflichtet sich, Geräte gemäss der Verordnung über die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

10. Gewährleistung
Die Mitech AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert Produkte in guter Qualität. Sämtliche Produkte unterstehen einer Garantie von 12 - 24 Monaten (je nach Artikel). Als Beleg für die Geltendmachung gilt die Rechnung. Unsere Gewährleistung bezieht sich nur auf den Ersatz des Warenwertes, nicht aber auf Nebenkosten. Der Garantieanspruch bedingt, dass die Ware in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung korrekt verwendet und gepflegt wurde. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Handhabung oder Verwendung entstanden sind. Garantieleistungen werden im Hause der Mitech AG kostenlos erbracht. Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden mit der Rücksendung der Ware und einer Beschreibung der Beanstandung. Der Stundensatz für Reparaturen ausserhalb der Garantie beträgt CHF 128, Fahrzeit wird mit CHF 100/Stunde und der Weganteil mit CHF 0.90/km in Rechnung gestellt. Bei Reparaturen ausserhalb der Garantie wird in jedem Fall ein pauschaler Aufwand von 30 Minuten in Rechnung gestellt, auch wenn kein Defekt festgestellt werden kann. Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile die einem gebrauchsbedingten oder sonstigem Verschleiss unterliegen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf unsachgemässe Handhabung, Überlastung usw. zurückzuführen sind. Keine Garantie gewährt die Mitech AG auf allfällige Zubehör-Teile, ebenso auf die damit ausgeführten Arbeiten. Defekte Maschinen oder Geräte werden nicht ersetzt, sondern fachgerecht repariert. In Umfang der Garantieleistung besteht kein Anspruch auf Ersatz-Maschinen oder Ersatz-Geräte. Bei teilweise oder komplett zerlegten Maschinen oder Geräten entfällt die Garantie. Ebenfalls entfällt die Garantie bei Eingriffen durch Drittparteien die nicht von der Mitech AG autorisiert wurden. Sämtliche Transportkosten gehen bei Garantie- und Reparaturarbeiten zu Lasten des Kunden. Vom Garantieumfang nicht oder nicht mehr erfasste Defekte oder Schäden an Maschinen oder Geräten werden gegen Kostenerstattung behoben, auf Wunsch gegen Kostenvoranschlag.

11. Reparaturen
Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages und die Versandkosten/Spesen, sofern die Reparaturen nicht ausgeführt werden, trägt der Auftraggeber. Die Frist, um den Kostenvoranschlag zu beantworten beträgt 30 Tage.

12. Haftung
Die Haftung für Ansprüche wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Folgeschaden, entgangenem Gewinn oder aus anderen Rechtsgründen irgendwelcher Art gegen die Mitech AG und ihre Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Firma Mitech AG haftet nicht für grobfahrlässige oder absichtlich verursachte Schäden sowie für die unsachgemässe Handhabung oder Inbetriebnahme der Waren. Schadenersatzforderungen wegen falscher Abbildungen, Texte, Preise oder verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind 4104 Oberwil, Schweiz. Zur Anwendung kommt ausschliesslich das Schweizerische Recht. Die Firma Mitech AG hat das Recht, den Kunden auch an seinem Wohnort/Sitz zu belangen.